Bischöfliche Visitation von Gersthof

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Das römisch-katholische Kirchenrecht (CIC 396 §1) sagt aus: „Der Bischof ist verpflichtet, die Diözese ganz oder zum Teil jährlich zu visitieren, und zwar so, daß er wenigstens alle fünf Jahre die gesamte Diözese visitiert,  sei es persönlich, sei es im Fall seiner rechtmäßigen Verhinderung…durch einen Auxiliarbischof.“

2002 hat Weihbischof Dr.Helmut Krätzl das Dekanat Währing visitiert, heuer tut er es abermals. Alle sachlichen und liturgischen Vorbereitungen sind getroffen!
Also heißt unsere Gemeinde St. Leopold unseren Visitator herzlich willkommen!
Pfr. Norbert und Dr. Wolfgang Fellner für den PGR