Start Archiv Covid-Regelungen aktuell (ab 13.12.)

Covid-Regelungen aktuell (ab 13.12.)

0

Liebe Christinnen und Christen in unserer Pfarrgemeinde,

unten finden Sie die ab 13.12.2021 geltenden Regelungen nach der Kernzeit des vierten Lockdown. Nur Kleinigkeiten wie der Abstand wurden erleichtert, die Bedrohung der Gesundheit von vielen Menschen bleibt aufrecht.

Für Gottesdienste in der Pfarrkirche

  • Es ist ein Abstand von 1 Meter zu Personen aus anderen Haushalten einzuhalten – beim Sitzen in den Bänken und möglichst auch beim Gehen in der Kirche.
  • Innerhalb der Kirche ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Kinder 6 bis 14 Jahre alt, sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz („MNS“) tragen.
  • Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.
  • Alle Personen die einen liturgische Dienst (Vorsteher, Diakon, Kommunionspender, Lektor, Kantor, Ministrant …) ausüben, müssen einen 3G Nachweis erbringen.

Für andere Gottesdienste

… wie Taufe oder Begräbnisse gelten diese Regelungen auch, aber noch weitere zusätzlich. Bitte bei der Planung eines solchen Gottesdienstes den/die Organisator*in der Pfarre fragen.

Alle anderen Veranstaltungen mit persönlicher Begegnung  …

… also Gruppenstunden, Treffen, Zusammensitzen bei Kaffee usw. sind derzeit leider nicht möglich.
Ausnahmen sind nur caritative Hilfsmaßnahmen oder Selbsthilfegruppen.

Eine gutes, gesundes Durchqueren des vierten Lockdown wünschen
Wolfgang Twaroch (Covid-Team der Pfarre) und Michael Steidl (Webredaktion)

Details zu den Regelungen

3-G Nachweise

Der Nachweis wird (analog den Bestimmungen für den Arbeitsplatz) in Wien wie folgt erbracht:

Geimpft: 
Erst ab der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis als “Geimpft” – und das für 360 Tage. Ab 6.12.2021 nur noch für 270 Tage.

Genesen:
• Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
• Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Tag der Impfung.

Getestet:
• PCR-Tests gelten für Personen über 12 Jahre 48 Stunden
•Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten nur mehr am Arbeitsplatz, nicht für pfarrliche Veranstaltungen.
• Für Kinder von 6-12 (+ maximal 3 Monate) Jahren gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Der vollständig geklebte “Ninja-Pass“ gilt auch über das Wochenende. Für Kinder im schulpflichtigen Alter (6 bis 15 Jahre) wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis an Örtlichkeiten, wo für Erwachsene 2G gilt, anerkannt.
• Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel, PCR-Tests gelten 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ ist nicht über das Wochenende gültig.