Wie wir derzeit miteinander Gottesdienste feiern können – im Detail, ohne Anmeldung! (Stand 31.5.)

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Am 15. Mai öffneten sich die Türen der Pfarrkirche für öffentliche Gottesdienste, die Österreichische Bischofskonferenz hat dazu allgemeine  und immer wieder aktualisierte Regeln erstellt, an die wir uns in Gersthof-St.Leopold halten und mit Details anreichern. Konkret können wir seit dem 15. Mai Gottesdienste so miteinander feiern – aktualisiert am 31. Mai:

Die Gottesdienstordnung an Sonn- und Feiertagen (nur in der Pfarrkirche!)
– Samstag oder am Vorabend des Feiertags: 18:30 Uhr
– Sonntag oder Feiertag: 08:30 Uhr, 18:30 Uhr
– Sonntag oder Feiertag: 10:00 Uhr als Familiengottesdienst
– Sonntag 10 Uhr: bei Schönwetter Kinderkirche im Pfarrhausgarten. (Je Kind eine erwachsene Begleitperson, bitte pünktlich kommen, Eingang wird geschlossen.)

Die Gottesdienstordnung an Wochentagen (nur in der Pfarrkirche!)
Montag, Dienstag: 08:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr als Frauengottesdienst
Donnerstag: 08:00 Uhr
Freitag: 18:30 Uhr

Die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei katholischen Gottesdiensten und ersetzt die bisherigen Richtlinien. Neu ist, dass die 10-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer in geschlossenen Räumen nicht mehr zum Tragen kommt. Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr). Die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen, soll noch gering gehalten werden. Vorgeschrieben bleibt ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter. Bitte nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung wahr
Erwin Schinner für den PGR-Bereich Liturgie

HINWEIS: Aufgrund des Wegfalls der „X Quadratmeter pro Mitfeiernde*n“-Regel ist keine Anmeldung für Gottesdienste mehr notwendig.

Beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise für die Mitfeier der Gottesdienste

  • Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören oder unsicher sind: bleiben Sie noch zuhause. Der Erzbischof hat Menschen dieser Gruppe von der Sonntagspflicht bis auf Weiteres dispensiert. Es gibt viele gute Angebote, um einen Gottesdienst in den Medien mitzufeiern.
  • Wer sich unwohl fühlt oder Symptome zeigt oder bei wem ein Verdacht auf Infektion besteht, muss zuhause bleiben.
  • Alle Mitfeiernden der Gottesdienste sind verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Kirche und bei Bewegungen im Kirchenraum Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um sich und andere zu schützen.
  • Die Weihwasserbecken bleiben geleert.
  • An den Eingängen stehen Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion bereit, die alle nutzen können.
  • Bitte folgen Sie dem Ordnungsdienst, den unsere ehrenamtlichen Gemeindemitglieder ausüben. Sie wollen helfen, dass alles gut abläuft und wir verantwortlich handeln.
  • Es gilt – abgesehen vom Augenblick des Kommunionempfangs – ein Mindestabstand von 1 Meter nach allen Seiten, vor der Kirche und in der Kirche. 
  • Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt.
  • Der Vorsteher der Feier und alle an der Austeilung der Kommunion Beteiligten desinfizieren sich unmittelbar vor der Kommunionausteilung die Hände. Die Gefäße mit den konsekrierten Hostien für die Gläubigen sind bis dahin verschlossen auf dem Altar.
  • Die Kommunionspendung geschieht möglichst kontaktlos.
  • Die Mundkommunion unterbleibt bis auf weiteres. 
  • Kinder, die vortreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.
  • Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern sind auf den Tischen im hinteren Bereich der Kirche aufgestellt.

Wichtig!

  • Große kirchliche Gottesdienste und Feiern können leider derzeit nicht stattfinden.
  • Taufen und Hochzeiten sind im kleineren Kreis zu feiern
  • Beichte und Aussprache ist mit Mund-Nasen-Schutz und Sicherheitsabstand möglich. Terminvereinbarung über das Sekretariat.
  • Die Krankenkommunion ist unter Einhaltung der Hygienevorschriften ebenfalls möglich.

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