Wieviel Covid-19-Lockerungen jetzt? (Stand 28.5.)

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Liebe Christinnen und Christen in unserer Pfarrgemeinde,

am 19.5.2021 wurden viele einschränkende Regelungen zur Bekämpfung des Covid-19 Virus in Österreich gelockert. Besonders die Möglichkeiten, wieder Essen gehen und an Veranstaltungen teilnehmen zu können, werden als Lockerung willkommen geheißen.

Welche Lockerungen gibt es jetzt für eine Pfarrgemeinde? Vor allem ist es die Möglichkeit, bei Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten, wieder einander persönlich zu begegnen.

Mit Stand vom 28. Mai 2021 …

Für andere Veranstaltungen als Gottesdienste …

… gelten folgende Covid-19-bedingte Regelungen:

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Gemeindezentrum) oder auch im Freien bei mehr als 10 Teilnehmer*innen …
    • muss eine FFP2 Maske getragen werden
    • muss ein Mindestabstand von 2 Metern voneinander eingehalten werden.
  • Zur Teilnahme an einer solchen Veranstaltung muss ein Nachweis zum „Getestet – Geimpft – Genesen (3G)“-Status mitgebracht werden – ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren/Volksschulkinder:
    • „Getestet“: eine nachgewiesene „Coronavirus Testung“
      • PCR-Tests (z.B. “Wien gurgelt”) die 72 Stunden gültig sind
      • Antigen-Tests (aus Apotheke, Teststraße, Arzt) 48 Stunden die gültig sind. Hierzu zählen auch Schultests, sobald die Dokumentation möglich ist (“Covid-Ninja”).
      • Antigentest zur eigenen Anwendung, der in einem behördlichen Datenerfassungssystem erfasst wird (Gelten 24 Stunden). (Für Wien werden dazu derzeit die Details festgelegt.)
    • „Geimpft“: eine nachgewiesene Impfung
      • Wenn es nur eine erste Impfung gibt: dann darf diese mindestens 22 Tage, höchstens 3 Monate zurückliegen
      • Wenn es auch eine Zweitimpfung gibt: dann darf die Erstimpfung höchstens 9 Monate zurückliegen
      • Bei Impfstoffen mit nur einer einzigen Dosis: die Impfung darf mindestens 22 Tage, höchstens 9 Monate zurückliegen
      • Für sonstige Arten der Impfung bestehen spezielle Regelungen.
    • „Genesen“: eine nachgewiesene Genesung nach einer Covid-19 Erkrankung
      • Eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion darf höchstens 6 Monate zurückliegen
      • Eine Bestätigung über Antikörper darf höchstens 3 Monate zurückliegen
      • Eine behördliche Bestätigung (Absonderungsbescheid) für eine nachweislich erkrankte Person darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
  • Weiters müssen von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Veranstaltung Kontaktdaten aufgenommen werden – wie das genau getan wird hängt von der Art der Veranstaltung ab und die pfarrlichen Leiterinnen und Leiter der Veranstaltung wissen darüber Bescheid.

Einfach gesagt: An einer Veranstaltung teilnehmen ist möglich, man muss dabei jedoch einiges beachten.

Folgende Arten von Veranstaltung können gehalten werden – mit etwas unterschiedlichen Regelungen:

  • „Kleine“ pfarrliche Veranstaltungen mit erwachsenen Personen: in geschlossenen Räumen bis max. 4 Personen, im Freien max. 10 Personen. Es kann aber auch Veranstaltungen bis max. 50 Personen geben (die müssen jedoch an die Bezirksverwaltung gemeldet sein) unter ganz speziellen Regelungen auch von mehr als 50 Personen.
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen: bis max. 20 Kinder/Jugendliche und max. 4 Betreuer*innen.
  • „Große“ Veranstaltungen mit Konsumation wie Pfarrcafe, Agape oder Pfarrfest: dafür gibt es spezielle Regeln die bei der Information über die Veranstaltung mitgeteilt werden.

Für die Teilnahme an Gottesdiensten …

… sind die Regelungen weitgehend dieselben wie im April und Anfang Mai 2021.

In der Pfarrkirche bitte dies beachten:

  • Der Mund-Nasenschutz ist vom Hineingehen bis zum Herauskommen, also während der ganzen Feier, zu tragen – es MUSS eine FFP2-Maske sein!
  • Auf jeden Fall ist im Kirchenraum der Mindestabstand von 2 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen einzuhalten (außer beim Empfang von Sakramenten).
  • Die Einbahnregelung im Kirchenraum beachten: seitlich nach vorne, in der Mitte nach hinten.
    Dies gilt auch bei der Kommunion. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird die Kommunion zum Sitzplatz gebracht.
  • Im Eingangsbereich gibt es die Möglichkeit, die Hände mithilfe der kleinen Spender in Weiß zu desinfizieren.
  • Bitte nur auf mit Nummern gekennzeichnete Plätze setzen. Auf jedem Platz entweder eine Einzelperson oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Um diesen Abstand auch nach vorne und hinten einzuhalten, wird jetzt jede zweite Bankreihe gesperrt.
  • In der Kirche liegen beim Eingang Kontaktformulare auf.
    Füllt einen mit der Nummer des benutzten Platzes, Datum/Uhrzeit der Feier, eurem Namen und eurer Telefonnummer bzw. Mailadresse aus.
    Bitte werft dieses Kontaktformular am Ende der Feier in eine Schachtel beim Ausgang. Im Fall einer Infektion oder eines Verdachtsfalles können so Kontaktpersonen rasch kontaktiert werden. (Diese Formulare werden 4 Wochen nach einem Gottesdienst vernichtet.)
  • Der Gesang durch die mitfeiernde Gemeinde ist jetzt wieder möglich.
  • Statt des Absammelns von Spenden während der Gabenbereitung stehen am Ausgang des Kirchenraums zwei Körbchen für Ihre Spenden bereit.
    Bitte beim schon beim Eintreten oder auch beim Verlassen verwenden, danke.

Wer alle diese Regelungen im Detail nachlesen will, kann dies auf der Coronavirus-Seite der Erzdiözese Wien tun.

Wenn’s auch nach wie vor einige Regelungen gibt, freuen wir uns darüber, jetzt wieder etwas mehr direkt miteinander in Kontakt kommen zu können.
Viel Freude dabei wünschen
als Webredakteur Michael Steidl und Wolfgang Twaroch für das Covid-Team