Covid-Regelungen … in Änderung

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Liebe Christinnen und Christen in unserer Pfarrgemeinde,

unten finden Sie die bis 19.11. geltenden Regelungen. In diese sind jedoch noch nicht die Regelungen aufgrund des Lockdowns eingearbeitet. Sobald die von der Österreichischen Bischofskonferenz festgelegt sind, ist hier zu sehen, was eine Pfarre betrifft.

Für Gottesdienste

  • Innerhalb der Kirche ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Kinder 6 bis 14 Jahre alt, sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz („MNS“) tragen.
  • Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können.
  • Alle Personen die einen liturgische Dienst ausüben, müssen einen 3G Nachweis erbringen.

Für Pfarrkaffees, Agapen etc. 

  • 2G-Regel (geimpft oder genesen)
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen
  • Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren wird auch ein vollständiger „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt.
  • Unter diesen Bedingungen keine Maskenpflicht

Bei allen anderen Veranstaltungen …

… gilt für alle Arten von Zusammenkünften, auch für Tätigkeiten von Haupt- und Ehrenamtlichen außerhalb von Gottesdiensten

  • 2G-Regel (geimpft oder genesen)
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen
  • Für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren wird auch ein vollständiger „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt.
  • Vorläufig: es sind Masken zu tragen.

Details dazu gibt es etwas weiter unten.

Für „besondere“ Gottesdienste und Feiern, wie z.B. Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse etc. gelten eigene Regeln, bitte dafür die Hinweise der Erzdiözese Wien beachten.

Für das Covid-Team der Pfarre
Wolfgang Twaroch

Details zu den Regelungen

3-G Nachweise

Der Nachweis wird (analog den Bestimmungen für den Arbeitsplatz) in Wien wie folgt erbracht:

Geimpft: 
Erst ab der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis als “Geimpft” – und das für 360 Tage. Ab 6.12.2021 nur noch für 270 Tage.

Genesen:
• Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
• Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Tag der Impfung.

Getestet:
• PCR-Tests gelten für Personen über 12 Jahre 48 Stunden
•Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten nur mehr am Arbeitsplatz, nicht für pfarrliche Veranstaltungen.
• Für Kinder von 6-12 (+ maximal 3 Monate) Jahren gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Der vollständig geklebte “Ninja-Pass“ gilt auch über das Wochenende. Für Kinder im schulpflichtigen Alter (6 bis 15 Jahre) wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis an Örtlichkeiten, wo für Erwachsene 2G gilt, anerkannt.
• Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel, PCR-Tests gelten 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ ist nicht über das Wochenende gültig.