Keine Covid-Regeln für Gottesdienste (ab 1.6.)

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Die Bischofskonferenz hat für alle Diözesen in Österreich die bisher geltenden Covid-Regeln für Gottesdienste mit 1. Juni 2022 „vorübergehend ausgesetzt“. 
Konkret bedeutet dies, dass das Betreten von Kirchen und die Feier von Gottesdiensten im Bereich ohne besondere Covid-bedingte Einschränkungen möglich ist.

Dessen ungeachtet empfehlen die Bischöfe, diverse Hygienemaßnahmen, wie sie in der zuletzt geltenden Rahmenordnung der Bischofskonferenz aufgeführt sind, „möglichst beizubehalten“, so z.B. einen Spender zur Desinfektion der Hände.
Bei Gottesdiensten mit über 500 Personen ist überdies ein Präventionskonzept verpflichtend.

Für andere kirchliche Veranstaltungen (Pfarrcafe, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben etc.) gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp – für die Stadt Wien sind sie hier zu finden.