Für die öffentliche Gottesdienste gelten ab 20. Juni 2020 – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende kirchliche Regelungen auch in unserer Pfarre:
- Es ist weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, einzuhalten.
- Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:
· Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten.
· Handkommunion ist empfohlen. - Bitte nehmen Sie Ihre Eigenverantwortung wahr und nehmen Sie eine Desinfektion Ihrer Hände im hinteren Bereich der Kirche vor!
Danke!
Erwin Schinner – für den PGR-Bereich Liturgie