Covid-Regelungen derzeit (4.7.)

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Liebe Christinnen und Christen in unserer Pfarrgemeinde,

aufgrund der guten Infektionslage können wir für Gottesdienste in der Pfarrkirche einige weitere Erleichterungen mitteilen: es ist kein Mindestabstand unter den Mitfeiernden eines Gottsdienstes notwendig und es reicht ein einfacher Mund-Nasen-Schutz, es kann aber weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden..
Die Kontaktdatenerfassung wurde bereits eingestellt, gemeinsames Singen ist wieder möglich.

Wir hoffen auf genug Impfungen, damit im Herbst ein intensives gemeinsames Feiern und „Gemeindeleben“ auferstehen kann!

Die Regelungen mit mehr Details, mit Stand vom 4. Juli 2021 …

.. für die Teilnahme an Gottesdiensten …

… sind einige Regelungen gelockert – in Grün beschrieben.

In der Pfarrkirche bitte dies beachten:

  • Der Mund-Nasen-Schutz ist vom Hineingehen bis zum Herauskommen, also während der ganzen Feier, zu tragen – es reicht jetzt der einfachere Mund-Nasen-Schutz (meist einseitig Blau), es kann aber auch eine FFP2-Maske verwendet werden.
  • Im Kirchenraum ist kein Mindestabstand mehr einzuhalten.
  • Die Einbahnregelung im Kirchenraum bitte weiter beachten: seitlich nach vorne, in der Mitte nach hinten.
    Dies gilt auch bei der Kommunion. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird die Kommunion zum Sitzplatz gebracht.
  • Im Eingangsbereich gibt es die Möglichkeit, die Hände mithilfe der kleinen Spender in Weiß zu desinfizieren.
  • Es gibt keine Beschränkung auf nummerierte Sitzplätze mehr.
  • In der Kirche sind keine Kontaktformulare mehr auszufüllen.
  • Der Gesang durch die mitfeiernde Gemeinde ist jetzt wieder möglich.
  • Statt des Absammelns von Spenden während der Gabenbereitung stehen am Ausgang des Kirchenraums zwei Körbchen für Ihre Spenden bereit.
    Bitte beim schon beim Eintreten oder auch beim Verlassen verwenden, danke.

… für andere Veranstaltungen als Gottesdienste …

… gelten folgende Covid-19-bedingte Regelungen, mit dem 4.7.2021 gab es hier keine Änderungen:

  • Bei Veranstaltungen …
    • in geschlossenen Räumen (z.B. Gemeindezentrum) mit mehr als 8 Teilnehmer*innen muss eine FFP2 Maske getragen und eine Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.
      Bei weniger anwesenden Personen braucht keine Maske getragen und Mindestabstand eingehalten werden.
    • im Freien braucht keine Maske getragen und Mindestabstand eingehalten werden.
  • Zur Teilnahme an einer solchen Veranstaltung muss ein Nachweis zum „Getestet – Geimpft – Genesen (3G)“-Status mitgebracht werden – ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren/Volksschulkinder:
    • „Getestet“: eine nachgewiesene „Coronavirus Testung“
      • PCR-Tests (z.B. “Wien gurgelt”) die 72 Stunden gültig sind
      • Antigen-Tests (aus Apotheke, Teststraße, Arzt) 48 Stunden die gültig sind. Hierzu zählen auch Schultests, sobald die Dokumentation möglich ist (“Covid-Ninja”).
      • Antigentest zur eigenen Anwendung, der in einem behördlichen Datenerfassungssystem erfasst wird (Gelten 24 Stunden). (Für Wien werden dazu derzeit die Details festgelegt.)
    • „Geimpft“: eine nachgewiesene Impfung
      • Wenn es nur eine erste Impfung gibt: dann darf diese mindestens 22 Tage, höchstens 3 Monate zurückliegen
      • Wenn es auch eine Zweitimpfung gibt: dann darf die Erstimpfung höchstens 9 Monate zurückliegen
      • Bei Impfstoffen mit nur einer einzigen Dosis: die Impfung darf mindestens 22 Tage, höchstens 9 Monate zurückliegen
      • Für sonstige Arten der Impfung bestehen spezielle Regelungen.
    • „Genesen“: eine nachgewiesene Genesung nach einer Covid-19 Erkrankung
      • Eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion darf höchstens 6 Monate zurückliegen
      • Eine Bestätigung über Antikörper darf höchstens 3 Monate zurückliegen
      • Eine behördliche Bestätigung (Absonderungsbescheid) für eine nachweislich erkrankte Person darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
  • Weiters müssen von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Veranstaltung Kontaktdaten aufgenommen werden – wie das genau getan wird hängt von der Art der Veranstaltung ab und die pfarrlichen Leiterinnen und Leiter der Veranstaltung wissen darüber Bescheid.

Einfach gesagt: An einer Veranstaltung teilnehmen ist möglich, man muss dabei vor allem einen 3-G-Status nachweisen.

Folgende Arten von Veranstaltung können gehalten werden – mit etwas unterschiedlichen Regelungen:

  • „Kleine“ pfarrliche Veranstaltungen mit erwachsenen Personen: in geschlossenen Räumen bis max. 8 Personen, im Freien max. 16 Personen. Es kann aber auch Veranstaltungen bis max. 50 Personen geben (die müssen jedoch an die Bezirksverwaltung gemeldet sein) unter ganz speziellen Regelungen auch von mehr als 50 Personen.
  • Kinder- und Jugendveranstaltungen: bis max. 50 Kinder/Jugendliche und Betreuer*innen.
  • „Große“ Veranstaltungen mit Konsumation wie Pfarrcafe, Agape oder Pfarrfest: dafür gibt es spezielle Regeln die bei der Information über die Veranstaltung mitgeteilt werden.

Wer alle diese Regelungen im Detail nachlesen will, kann dies auf der Coronavirus-Seite der Erzdiözese Wien tun.

Hoffentlich helfen die dargestellten Details, einen Überblick in der Vielfalt von Regelungen zu gewinnen,
Webredakteur Michael Steidl